Das Thema Mahngebühren sollte man immer aus gleich zwei Perspektiven betrachten: einmal aus der Perspektive des Verbrauchers, der jeder von uns ist. Dann aus der Perspektive eines Unternehmers, der sich um die Liquidität seines Unternehmens kümmern muss.
Als Verbraucher sind wir alle froh, dass in Deutschland die Rechte von Konsumenten ziemlich gut geschützt sind und Abzocker uns nicht ohne Weiteres das Leben schwer machen können.
Als Unternehmer würden wir dagegen gerne nichtzahlende Kunden mit möglichst strengen Maßnahmen dazu erziehen, pünktlich ihre Rechnungen zu begleichen. Bei Mahngebühren ist der Gesetzgeber eher auf der Seite der Verbraucher als auf Unternehmerseite: Zu hohe Mahngebühren sind nämlich nicht zulässig.
Damit du deine Mahnungen schnell und einfach erstellen kannst bieten wir dir eine kostenlose Mahnung Vorlage sowie einen Verzugszinsrechner
In welcher Höhe sind Mahngebühren zulässig?
Die rechtlichen Vorgaben für Mahngebühren sind nicht klar geregelt, aber es gibt zwei Orientierungspunkte: Mahngebühren sollen:
- angemessen sein
- in etwa den realen Aufwand für Porto und Büromaterial abbilden.
Während die Kosten für Porto, Briefumschlag und Papier noch einigermaßen gut überschlagen werden können, lässt sich “angemessen” natürlich unterschiedlich interpretieren. Weil der Gesetzgeber sich nicht detaillierter dazu äußert, lässt sich Angemessenheit am besten daran messen, was in der Vergangenheit von Gerichten als unangemessen bewertet wurde.
Sind die Mahngebühren zu hoch, vergrault man sich nicht nur Kunden…
Mahngebühren von Stromversorger und Mobilfunkanbieter zu hoch
Mit 2 bis 3 Euro auf der sicheren Seite
Als eine Art ungeschriebener Regel haben sich mittlerweile Mahngebühren von 2 bis 3 Euro pro Mahnstufe etabliert. In dieser Höhe werden Mahngebühren nicht als unzulässig bewertet. Mit der goldenen Mitte, 2,50 Euro, bist du auf der sicheren Seite – dieser Wert ist in unserer Mahnung Vorlage auch voreingestellt. Natürlich darfst du für jede Mahnstufe neue Mahngebühren berechnen, sodass du bei einer dritten Mahnung schon bei 7,50 Euro Mahngebühr angelangt bist (2,50 Euro pro Mahnstufe, die sich summieren).